Erklärung zur Barrierefreiheit
Die ABZ Projektentwicklung GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung vom 23. Juni 2025 sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Domain:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit noch nicht vollständig mit den Anforderungen der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (Stand 30. Juli 2025) vereinbar.
Derzeit wird die Website auf Grundlage bestehender technischer Strukturen betrieben, die bereits vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig zur Erbringung dieser oder vergleichbarer Dienstleistungen eingesetzt wurden. Gemäß § 37 Absatz 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BaFG) dürfen solche Produkte und Systeme während einer Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 weiterhin eingesetzt werden, auch wenn sie die Barrierefreiheitsanforderungen noch nicht vollständig erfüllen.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Übergangsregelungen wird derzeit an der schrittweisen Anpassung der Website gearbeitet, mit dem Ziel, die volle Barrierefreiheit gemäß den gesetzlichen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Content): Bei manchen Nicht-Text-Inhalten fehlt ein aussagekräftiger Alternativtext.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03. September 2025 erstellt.
Am 30. Juli 2025 erfolgte in einem Selbsttest eine Überprüfung der Templates (Startseite, Detailseite), auf denen alle Unterseiten bzw. Microsites beruhen.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 03. September 2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
- Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@hotelandy.com
- Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Beschwerden über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.